Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Maison Derrière Studio
( Inhaber: Tobias Katzenberger )
Stand: 01.01.2025
1. Anbieter dieser Leistungen ist
Maison Derrière Studio
Inhaber: Tobias Katzenberger
T6,3
68161 Mannheim
Germany
Telefon: +49 171 77 01 72 6
E Mail: studio@maison-derriere.com
USt Id: DE 228 997 873
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Maison Derrière Studio und seinen Kunden über Audio und Medienleistungen. Hierzu gehören insbesondere
– Tonstudioleistungen
– Musikproduktionen
– Mixing und Mastering
– Sounddesign und Postproduktion
– Podcastproduktion ( Audio und Video )
– Live Recording und Broadcasting
– damit verbundene Beratungs und Kreativleistungen
3. PodCasa und podzblizz sind Podcast Marken von Maison Derrière Studio. Für Leistungen, die unter diesen Marken erbracht werden, gelten diese AGB entsprechend.
4. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl
– Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch
– Unternehmer im Sinne von § 14 BGB
Soweit einzelne Regelungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
5. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Maison Derrière Studio stimmt ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zu.
6. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Einzelvertrag gehen diesen AGB vor.
1. Maison Derrière Studio erbringt professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Ton und Medienproduktion. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
2. Angaben auf den Websites von Maison Derrière Studio, PodCasa, podzblizz oder squaredenker, in Broschüren, Portfolios oder Referenzen dienen der allgemeinen Information. Sie sind keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften im rechtlichen Sinn.
3. Maison Derrière Studio schuldet eine fachgerechte Leistung nach dem zum Zeitpunkt der Durchführung üblichen technischen und kreativen Standard. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg der Produktion, etwa eine bestimmte Reichweite, Chartplatzierung oder Abrufzahl, wird nicht geschuldet.
4. Geschuldet ist die Herstellung der vereinbarten Endergebnisse, zum Beispiel Aufnahmen, Mischungen, Master oder fertige Podcastfolgen, in der vereinbarten Form und Qualität. Geschmackliche Vorstellungen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, begründen für sich genommen keinen Mangel.
1. Angebote von Maison Derrière Studio sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch
– schriftliche oder textliche Annahme eines Angebots durch den Kunden oder
– Bestätigung eines Termins oder Projektes durch Maison Derrière Studio in Textform oder
– tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden, sofern zuvor auf die Geltung dieser AGB hingewiesen wurde.
3. Verträge können persönlich im Studio, telefonisch, per E Mail oder über Online Formulare angebahnt werden. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, gelten zusätzlich die Regelungen zum Widerrufsrecht in Ziffer 13.
4. Maison Derrière Studio ist berechtigt, den Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die geplanten Inhalte erkennbar rechtswidrig, extremistisch, diskriminierend oder ehrverletzend sind.
1. Der Kunde stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Vorgaben und Materialien rechtzeitig und in verwertbarer Form zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere
– Audiofiles in den vereinbarten Formaten
– Skripte, Texte, Timecodes und Ablaufpläne
– technische Vorgaben zu Länge, Plattformen, Datenformaten und Loudness
– Freigaben und Entscheidungen, die für die weitere Bearbeitung notwendig sind
2. Vom Kunden angeliefertes Audiomaterial muss technisch einwandfrei und in gängigen professionellen Formaten vorliegen. Maison Derrière Studio ist berechtigt, unbrauchbare oder fehlerhafte Daten zurückzuweisen oder den Mehraufwand für die Aufbereitung gesondert zu berechnen.
3. Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm gelieferten Inhalten verfügt. Hierzu zählen insbesondere Urheber und Leistungsschutzrechte an Musik, Samples und Sprachaufnahmen sowie Rechte an Texten, Bildern, Logos und Marken. Auf Verlangen weist der Kunde dies nach.
4. Der Kunde informiert alle mitwirkenden Personen, zum Beispiel Sprecher, Musiker und Gäste, über Art und Zweck der Aufnahme und holt erforderliche Einwilligungen und Rechteübertragungen ein.
5. Der Kunde ist verpflichtet, zu vereinbarten Studio und Aufnahmeterminen pünktlich zu erscheinen. Verspätungen und nicht wahrgenommene Termine können als volle oder anteilige Studiozeit berechnet werden.
6. Verzögerungen, Zusatzaufwand oder Mehrkosten, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder unzureichend erfüllt, gehen zu seinen Lasten.
1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise und Vergütungen. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Maison Derrière Studio kann nach Stunden, Tagen oder als Pauschale abrechnen. Ob Stunden, Tages oder Pauschalsätze gelten, ergibt sich aus dem Angebot. Die auf den Websites veröffentlichten Preisangaben sind Orientierungspreise und ersetzen nicht die individuelle Vereinbarung.
3. Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsregelung:
– bei Studiotagen, Live Recordings und größeren Projekten ist eine Anzahlung von bis zu fünfzig Prozent des voraussichtlichen Auftragswertes vor Leistungsbeginn fällig
– der Restbetrag ist bei Übergabe der finalen Ergebnisse oder nach Abschluss der vereinbarten Studiozeit fällig
4. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Maison Derrière Studio berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem jeweiligen Auftrag entstehenden Forderungen ist Maison Derrière Studio nicht verpflichtet, Masterfiles in voller Auflösung, hochauflösende Audiodateien oder sonstige finale Daten herauszugeben.
8. Eine Finanzierung oder Ratenzahlung wird nicht angeboten. Leistungen sind grundsätzlich nach den vereinbarten Zahlungszielen vollständig zu begleichen.
1. Der Kunde kann gebuchte Studiozeiten oder Projekte vor Beginn stornieren. Die Stornierung hat in Textform zu erfolgen.
2. Erfolgt eine Stornierung ohne Verschulden von Maison Derrière Studio, können folgende pauschale Stornokosten erhoben werden:
– Stornierung bis vierzehn Kalendertage vor dem Termin: keine Stornokosten
– Stornierung dreizehn bis sieben Kalendertage vor dem Termin: fünfundzwanzig Prozent des vereinbarten Honorars
– Stornierung sechs bis drei Kalendertage vor dem Termin: fünfzig Prozent des vereinbarten Honorars
– Stornierung zwei Kalendertage oder weniger vor dem Termin oder Nichterscheinen ohne Stornierung: bis zu achtzig Prozent des vereinbarten Honorars
3. Dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die angesetzte Pauschale.
4. Maison Derrière Studio behält sich vor, in begründeten Einzelfällen statt pauschaler Stornokosten den konkret entstandenen Schaden geltend zu machen, wenn dieser nachweislich höher ist.
5. Eine Umbuchung von Terminen auf einen anderen Zeitpunkt ist nach Verfügbarkeit möglich. Erfolgt die Umbuchung kurzfristig, kann eine angemessene Umbuchungsgebühr erhoben werden. Einzelheiten können im Angebot geregelt werden.
6. Muss Maison Derrière Studio einen Termin aus wichtigem Grund absagen, zum Beispiel wegen Krankheit, höherer Gewalt oder technischer Ausfälle, wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden auf Wunsch erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf entgangenen Gewinn des Kunden oder auf die Erstattung von Reise und Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
1. Soweit Maison Derrière Studio im Rahmen des Auftrags eigene urheberrechtlich geschützte Leistungen erbringt, etwa Kompositionen, Arrangements, Sounddesign, Mischungen oder Masterings, verbleiben die Urheberrechte bei Maison Derrière Studio beziehungsweise den jeweils beteiligten Urhebern.
2. Der Kunde erhält an den im Rahmen des Auftrags hergestellten Endergebnissen die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Art und Umfang der Rechte, zum Beispiel einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte, Medien, Gebiet und Dauer, ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Vor vollständiger Zahlung ist jede Nutzung über Prüf und Freigabezwecke hinaus nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Maison Derrière Studio zulässig.
4. Eine Nutzung der Ergebnisse für andere als die vereinbarten Zwecke, insbesondere eine weitergehende werbliche Nutzung, eine Bearbeitung durch Dritte oder eine Weiterlizenzierung, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
5. Projektdateien, Session Files, Rohspuren, Templates und vergleichbare Arbeitsdateien bleiben im Eigentum und in der Verfügungsbefugnis von Maison Derrière Studio, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe dieser Dateien besteht nicht. Eine Herausgabe kann individuell vereinbart und gesondert vergütet werden.
6. Der Kunde räumt Maison Derrière Studio das Recht ein, auf die Zusammenarbeit als Referenz hinzuweisen. Maison Derrière Studio darf hierzu Ausschnitte der Produktion in angemessenem Umfang auf der Website, in Social Media, in Präsentationen und in Showreels nutzen. Auf berechtigten Wunsch des Kunden, etwa bei vertraulichen internen Produktionen, kann hiervon abgewichen werden.
7. Sofern vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, bei Veröffentlichungen übliche Credits zu setzen, zum Beispiel:
– Produced at Maison Derrière Studio
– Recorded at Maison Derrière Studio
– Mixed at Maison Derrière Studio
– Mastered at Maison Derrière Studio
1. Maison Derrière Studio übergibt die vereinbarten Endergebnisse in einem üblichen Datenformat, zum Beispiel als WAV oder MP3 Dateien, oder in einem anderen vereinbarten Format. Die Bereitstellung kann per Downloadlink, Datenträger oder auf anderem vereinbarten Weg erfolgen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Ergebnisse nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu rügen. Für Unternehmer gilt ergänzend die Rügepflicht nach § 377 HGB.
3. Soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine bestimmte Anzahl an Revisionsschleifen enthalten ist, sind Korrekturen innerhalb dieses Rahmens durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt. Weitergehende Änderungswünsche, die inhaltlich oder vom Umfang her darüber hinausgehen, können als Mehrleistung gesondert berechnet werden.
4. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn
– der Kunde das Ergebnis ausdrücklich freigibt oder
– der Kunde das Ergebnis nutzt oder veröffentlicht oder
– der Kunde nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übergabe wesentliche Mängel rügt und es sich um einen Unternehmer handelt
5. Änderungen nach Abnahme gelten als neue Leistungen und sind gesondert zu vergüten.
1. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Vorgaben allein verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Urheber und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrecht sowie straf und ordnungswidrigkeitenrechtliche Vorschriften.
2. Der Kunde stellt Maison Derrière Studio von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der vom Kunden gelieferten Inhalte geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
3. Für Schäden, die durch Maison Derrière Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet Maison Derrière Studio bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Maison Derrière Studio nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
5. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und soweit gesetzlich zulässig.
6. Eine Haftung für Ausfälle und Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Maison Derrière Studio liegen, etwa Stromausfälle, Netzstörungen, Ausfälle von Leitungen, Plattformen oder Dienstleistern, ist ausgeschlossen.
7. Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
1. Maison Derrière Studio trifft angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zur Sicherung von Projekt und Produktionsdaten. Ein vollständiger Schutz vor Datenverlust kann aus technischen Gründen nicht garantiert werden.
2. Rohdaten, Projektdateien, Mischungen und Master werden nach Projektabschluss für mindestens drei Monate aufbewahrt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Danach besteht keine Verpflichtung zur weiteren Speicherung. Maison Derrière Studio ist berechtigt, Daten nach Ablauf dieses Zeitraums zu löschen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übergebenen Endergebnisse unverzüglich selbst zu sichern und an geeigneter Stelle zu archivieren.
4. Sollten nach Projektabschluss Daten ausnahmsweise erneut benötigt werden, kann Maison Derrière Studio, sofern diese noch vorhanden sind, für die Wiederherstellung und erneute Bereitstellung eine angemessene Vergütung verlangen.
5. Geht ein Datenbestand verloren, ohne dass Maison Derrière Studio dies zu vertreten hat, stellt der Kunde, soweit zumutbar, die betreffenden Daten unentgeltlich erneut zur Verfügung.
1. Maison Derrière Studio verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und mitwirkender Personen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
2. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Zwecken, Rechtsgrundlagen und Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der auf den Websites von Maison Derrière Studio, PodCasa und podzblizz veröffentlichten Datenschutzerklärung.
3. Der Kunde sorgt dafür, dass datenschutzrechtliche Einwilligungen der von ihm eingebundenen Personen vorliegen, soweit dies erforderlich ist, zum Beispiel bei Gästen in Podcasts, Sprechern oder Musikern.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates berührt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Maison Derrière Studio in Mannheim. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind und Verträge mit Maison Derrière Studio ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln schließen.
13.1 Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, einen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Maison Derrière Studio mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform, zum Beispiel per E Mail oder Brief, über den Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
13.2 Folgen des Widerrufs
Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, erstattet Maison Derrière Studio alle Zahlungen, die bis zu diesem Zeitpunkt geleistet wurden, unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher eingesetzt hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er Maison Derrière Studio einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
13.3 Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn
– Maison Derrière Studio die vertraglich geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht hat und
– mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und gleichzeitig bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Weitere gesetzliche Ausschlussgründe des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
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