Tonstudio Mannheim
AGB
Anbieter:
Maison Derrière Studio

Anschrift:

Maison Derrière Studio
Tobias Katzenberger
T6,3
68161 Mannheim – Germany

 

 

§ 1 Allgemeines:
Die folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit Maison Derrière Studio und gelten ausschließlich. Verkauf und Lieferung erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Geschäftsbedingungen gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

 

§ 2 Angebote, Vertragsabschluß:
Alle Angebote verstehen sich freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Maison Derrière Studio eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt, oder der Kunde ein Angebot unterzeichnet und schriftlich zurücksendet. Wird auf elektronischem Wege bestellt, so stellt eine Zugangsbestätigung nur ein Vertragsangebot dar, wenn dies ausdrücklich mit der Zugangsbestätigung erklärt wird. Eine Zugangsbestätigung an sich stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. An Bild-, Tonspuren, Quellcodes, Kalkulationen, Konzepten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, insofern nichts anderes vereinbart wird.

Angebote beziehen sich immer auf eine bestimme Anzahl an Arbeitsstunden oder -tagen. Ein Arbeitstag hat 6 Arbeitsstunden.

Zur Stundenerfassung führen wir einen täglichen Stundenbericht. Bei Arbeitsschritten bei denen der Auftraggeber nicht anwesend ist, kann der Bericht auch von Mitarbeitern des Maison Derrière Studio unterschrieben werden.

Sollte eine Produktion nach der vom Auftraggeber gebuchten Zeit ohne das nachweisliche Verschulden des Auftragnehmers nicht zum Abschluss gebracht werden können, ist das Maison Derrière Studio nicht verpflichtet die Produktion zum Abschluss zu bringen. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen die auf technische oder terminliche Probleme Dritter wie Sprecher, Darsteller, Musiker, Kopierwerke etc. zurückzuführen sind, übernimmt das Maison Derrière Studio keine Haftung.

 

§ 3 Lieferfrist:
Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten, so kann der Kunde Rechte wegen Lieferverzugs nur geltend machen, wenn Maison Derrière Studio eine schriftliche Nachfrist von mindestens zwei Wochen eingeräumt wurde und diese verstrichen ist.

 

§ 4 Abnahme/Vertragsrücktritt:
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder nimmt der Kunde die Ware nicht, oder nur teilweise nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist Maison Derrière Studio berechtigt auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann Maison Derrière Studio 50% des vereinbarten, bei der Bestellung oder des Auftrags zugrundeliegenden Verkaufspreises verlangen.

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart: 50% der Nettosumme des für die Produktion angestrebten Auftragsvolumens muss vor Produktionsbeginn in bar oder per Überweisung an das Maison Derrière Studio gezahlt werden. Die Restsumme ist bei Übergabe des fertigen Produkts laut Auftrag fällig.

Alle Rechnungsbeträge verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.

Wird ein – schriftlich oder mündlich – vereinbarter Produktionstermin fünf oder weniger Arbeitstage vor Produktionsbeginn durch den Auftraggeber abgesagt, wird eine Konventionalstrafe von 50% des angestrebten Nettoauftragsvolumens fällig.

Erscheint der Auftraggeber nicht zum – schriftlich oder mündlich – vereinbarten Produktionstermins, werden 100% des angestrebten Nettoauftragsvolumens fällig.

Dies gilt für alle zwischen Auftraggeber und Maison Derrière Studio – schriftlich oder mündlich – vereinbarten Termine, beispielsweise auch Fotosessions, Ortsbegehungen oder Konzerte. Absagen müssen immer und ohne Ausnahmen schriftlich erfolgen.

 

§ 5 Datensicherheit:
Der Kunde stellt Maison Derrière Studio von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an Maison Derrière Studio, gleich welcher Form übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Maison Derrière Studio zu übermitteln.

 

§ 6 Haftungsausschluß:
Der Kunde ist für den Inhalt seiner Medien, Daten, Produktionen, etc. selbst verantwortlich. Mit Erteilung des Auftrages sichert der Kunde zu, keine Inhalte zu veröffentlichen, die öffentlichen Anstoß erregen, politische extremistische Positionen vertreten, Personen verunglimpfen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt Maison Derrière Studio von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei.

 

§ 7 Gewährleistung:
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware /Dienstleistung sofort nach Erhalt, beziehungsweise nach Rechnungsstellung, auf Mängel zu untersuchen. Etwaige offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Wochen nach Erhalt der Ware/Dienstleistung schriftlich bei Maison Derrière Studio anzuzeigen. Maison Derrière Studio übernimmt keine Gewährleistung für die kompatibilität mit Produkten Dritter. Sollten Kompatibilitätsprobleme durch Updates, Downgrades sowohl im Soft- als auch Hardwarebereich auftreten, stellt sich Maison Derrière Studio von Schadensersatzansprüchen frei.

 

§ 8 Zahlung/Zahlungsverzug:
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen inbegriffen. Sie wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Sofern nichts anders schriftlich vereinbart wurde ist das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Nur rechtskräftige oder von Maison Derrière Studio anerkannte Gegenansprüche stehen als Aufrechnungsrechte zu. Gerät der Kunde in Abnahmeverzug, so kann Maison Derrière Studio Vorkasse verlangen. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Rückstand, ist Maison Derrière Studio nach einer Friststellung von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum vollständigem Eingang des offenstehenden Betrages zu sperren. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung oder in Bar.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt:
An allen von Maison Derrière Studio gelieferten Produktionen/Waren/Dienstleistungen behält sich Maison Derrière Studio das Eigentum vor.

 

§ 10 Schlussbestimmung, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel:
Gerichtsstand ist Mannheim. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.